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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Ötztal Tourismus ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.oetztal.com, www.soelden.com, www.gurgl.com, www.vent.at, www.oetz.com, www.laengenfeld.com, www.umhausen.com, www.haiming.at, www.sautens.com, www.oetztaltourismus.com, www.gurgl-carat.com, bikerepublic.soelden.com, 007elements.soelden.com, www.freizeit-soelden.com, www.oetztaler-radmarathon.com sowie für die APPs „Ötztal – Urlaub Hotels Tirol“, „Sölden – iSölden“ & „Obergurgl – Hochgurgl“.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Webseiten sowie die APPs sind wegen der unverhältnismäßigen Belastung laut Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen diese fehlenden Beschriftungen laufend zu vervollständigen.

Bei einigen eingebetteten Videos fehlen die Untertitel, sodass die eingeblendeten Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.

Auf Grund der Schnittstellenanbindung zu unserem Partner www.feratel.at können wir diverse Funktionen auf unseren Webseiten nicht vollständig für die Barrierefreiheit optimieren. Dazu zählen folgende Angebote: Unverbindliche Anfragen (Anfrage-Pool), Bestellungen von Erlebnissen, Buchung von Pauschalangeboten, Bestellungen von Prospekten.

Das angebotene interaktive Kartenmaterial wird von verschiedenen Partnern zur Verfügung gestellt (www.outdooractive.com, www.realitymaps.de, www.intermaps.com). Aufgrund interaktiver Funktionen kann keine vollständiges barrierefreies Kartenangebot zur Verfügung gestellt werden.

Die Bestellungsmöglichkeit für Gutscheine wird von unserem Partner www.incert.at zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Anbindung zu unserem Partner können wir die Informationen auf unseren Webseiten nicht vollständig für Barrierefreiheit optimieren.

Nach Prüfung im September 2020 entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1: Überschriftenstruktur teilweise nicht passend, Navigation sowie Footer befinden sich in Main Section, Labels bei Formularen fehlen teilweise, Eingabefelder teilweise ohne autocomplete Attribute, Tastaturbedienbarkeit nicht konsistent, Skiplinks (WCAG 2.4.1 Blöcke überspringen) nicht vorhanden, Tastaturfokus nicht gut sichtbar. Wir planen unsere Website laufend zu verbessern und somit die genannten Punkte zu verbessern bzw. zu beseitigen.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube sowie Vimeo. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.

Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln, da Live-Videos von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind.

PDF- und Word-Dokumente, die auf der Website eingesetzt werden, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Falls Sie Inhalte von einem unserer PDF- oder Word-Dokumente benötigen, bitte kontaktieren Sie uns. Wir bemühen uns, Ihnen die Informationen in einer anderen Form zur Verfügung zu stellen.

Die Darstellung unserer Website erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt. Unsere Webseiten wurden im September 2020 einem Test durch unseren umsetzenden Partner nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA unterzogen. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an ([email protected]) mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an in [email protected] mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt
Ötztal Tourismus
Achweg 5
6450 Sölden
T +43 (0) 57200
E [email protected]

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.