- Ermäßigte Karten (Kinder, Jugend, Senioren, Behinderte, Snowkids) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben.
- Behinderte (ab einem Invaliditätsgrad von 60 %): Erwachsene: Kindertarif (gilt nicht für Saisonkarten), Kinder: Kinder-Tarif -50%, Jugendliche: Jugend-Tarif -50%
- Eine nachträgliche Verlängerung von gelösten Skipässen ist nicht möglich.
- Für Karten über einen Saisonschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
- Lifttickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung eines Lifttickets (die Weitergabe und Verwendung eines fremden Lifttickets, die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung ohne Liftticket oder eine Leistungserschleichung) führt zum sofortigen und entschädigungslosen Entzug des Lifttickets. Der Besucher, der ein Liftticket wie oben beschrieben missbräuchlich verwendet, ist zur Zahlung des aktuell gültigen Tagestickettarifs (1-Tag Erwachsen) und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- verpflichtet. Die BB Gurgl behalten sich in diesen Fällen auch vor, Strafanzeige zu erstatten. Kaufen Sie keine Lifttickets über Dritte - diese könnten gesperrt sein!“
- Bezahlmöglichkeiten: Bargeld in Euro, Bankomatkarte (Maestro), Kreditkarte (VISA, Mastercard).
- Skipässe sind für das gesamte Skigebiet von Obergurgl-Hochgurgl und ab 3 Tage in den Skigebieten im Ötztal, zudem für die Benutzung der Ski- und Linienbusse mit Skiausrüstung gültig.
- Der Skipass ist auf allen geöffneten Anlagen (im Skibereich) in Obergurgl-Hochgurgl & ab 3 Tage in den Skigebieten im Ötztal gültig.
- Mit dem Kauf der Karte akzeptieren Sie die Tarif- und Beförderungsbedingungen lt. Aushang.
- Bei Verlust des Skipasses erfolgt kein Ersatz.
- Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison aufgrund der Schneelage bzw. Die Betriebseinstellung des Skibusverkehrs am Saisonsende bleibt vorbehalten.
- Preisänderungen insbesondere bei Sonderveranstaltungen vorbehalten.
- Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
- Mit dem Kauf eines namenbezogenen Skipasses stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung seiner persönlichen Daten zu, weiters dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlichen Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung IT-mäßig erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt sind, spätestens aber nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht werden.
- Mit dem Kauf eines Skipasses stimmt der Karteninhaber einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung an den Kartenausgabe- und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu, wobei diese Daten bei vertragsgemäßer Kartenverwendung mit Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht werden, spätestens aber nach Ablauf der gesetzlichen Speicher- und Lagerfristen.
- Die Rückvergütung des Skipasses erfolgt ausschließlich bei Sportunfällen im Skigebiet. Gegen Vorlage des Einsatzprotokolls der Pistenrettung der Bergbahnen Obergurgl-Hochgurgl wird der Skipass des Verunfallten ausschließlich an den Skipasskassen rückerstattet.
- Keine Rückerstattung von Begleitpersonen. Empfehlung: Reiserücktrittsversicherung für alle Mitreisenden.
- Rückerstattet werden die nicht benützten Tage ab dem Tag nach dem Unfall. Staffel- und 1-Tageskarten werden nicht rückerstattet. Bei der Rückvergütung werden die Berge- und Versorgungskosten der Pistenrettung lt. Einsatzprotokoll/Rechnung sofort in Abzug gebracht.
- Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, Betriebsunterbrechung, Sperre von Skiabfahrten und Liftanlagen, ... geben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.